Teilnahme Betriebsprüfungen
Nachkalkulation, Zeitreihenvergleich, Chi-Quadrat-Test, Richtsatzvergleich, Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Kassenfehlbetrag….
Eine Betriebsprüfung ist immer wieder für Überraschungen gut. In der Regel haben diese Überraschungen jedoch nachteilige Auswirkungen, obwohl § 199 Abgabenordnung als Prüfungsgrundsatz vorschreibt: „Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse […] zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen.“
Die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger lächelnd aus der Schlussbesprechung kam und uns sagte: “Es gibt eine Erstattung“, sind aber eher selten. Wir begleiten Sie deshalb sowohl im Vorfeld der Betriebsprüfung, als auch während und nach der Betriebsprüfung, um Überraschungen negativer Art zu vermeiden.