Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe Ihrer Steuererklärungen.
Natürliche Personen, Einzelunternehmer und Freiberufler sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, deren Erstellung wir gerne für Sie übernehmen.
In diesem Rahmen ist es dann zusätzlich möglich, die Prognose von zukünftigen Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für die bessere persönliche Planung zu erstellen.
Für juristische Personen (z.B. Vereine), Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften erstellen wir die Körperschaftsteuer-, Feststellungs-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung.
Grundsätzlich müssen die Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Durch unsere Unterstützung bei der Erstellung kann die Frist bis zum 28.02 des Folge-Folgejahres verlängert werden.
Zudem sind wir für die Erstellung einer Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung Ihr kompetenter Ansprechpartner. Gerade diese Erklärungen stellen oft eine Belastung für die Nachfolger bzw. Erben dar. Wir helfen Ihnen, die Erklärung zu erstellen und die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten, damit nicht gerade übertragene Vermögensgegenstände sofort wieder zur Deckung der Steuerschuld veräußert werden müssen.
Nach Erteilung der Steuerbescheide übernehmen wir gerne die Prüfung der Bescheide und unterstützen Sie bei eventuell notwendigen Rechtsbehelfsverfahren.